Kindergeldanhebung ab 01.01.2026 – Auswirkungen auf den Kindesunterhalt
Zum 1. Januar 2026 wurde das Kindergeld bundesweit auf 259,00 Euro pro Kind und Monat angehoben. Die Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts aus.
Nach den unterhaltsrechtlichen Grundsätzen wird das Kindergeld bei minderjährigen Kindern hälftig, bei volljährigen Kindern grundsätzlich vollständig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Es wurde nicht nur das Kindergeld erhöht, sondern auch die Grundfreibeträge, was zu einer Anhebung des monatlichen Zahlbetrags führt, den der unterhaltspflichtige Elternteil zu leisten hat.
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RA Dr. Angelika Zimmer, Fachanwältin für Familienrecht
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