Rechtstipp des Monats

dfa2018 Rechts-Tipp / Mai 2025

Der digitale Fahrzeugschein – Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Einführung des digitalen Fahrzeugscheins in Deutschland markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe, Vorteile und die Umsetzung dieses innovativen Projekts.

Hintergrund und Motivation

Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen ist ein zentrales Ziel der deutschen Regierung. Mit der Einführung des digitalen Fahrzeugscheins soll ein weiterer Schritt in diese Richtung gemacht werden. Der digitale Fahrzeugschein wird in der sogenannten i-Kfz-App verfügbar sein, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) entwickelt wurde.

Vollständigen Artikel lesen >>

 

Detailinformationen:
RA Philipp Burchert - Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel. (0351) 80 71 8-70, E-Mail

KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Palaisplatz 3, 01097 Dresden
www.dresdner-fachanwaelte.de

dfa2018 Rechts-Tipp / April 2025

BAG-Urteil zur Entgeltfortzahlung bei Kündigung und Arbeitsunfähigkeit

Wenn eine Krankschreibung genau mit der Kündigungsfrist übereinstimmt, kann das Fragen aufwerfen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, wann Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmelden dürfen – und wann Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.

Sachverhalt

Eine Pflegeassistentin kündigte ihr Arbeitsverhältnis zum 15. Juni 2022. Ab dem 5. Mai 2022 war sie durchgehend krankgeschrieben. Ihr Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung mit der Begründung, die Krankschreibungen seien unglaubwürdig. Während das Arbeitsgericht ihrer Klage zunächst stattgab, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) zugunsten des Arbeitgebers.

Vollständigen Artikel lesen >>

 

Detailinformationen:
RA Carsten Fleischer, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel. (0351) 80 71 8-80, E-Mail

KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Palaisplatz 3, 01097 Dresden
www.dresdner-fachanwaelte.de

dfa2018 Rechts-Tipp / Februar 2025

Fahrtenbuchauflage erklärt: Was Fahrzeughalter wissen müssen

Weicht das mutmaßliche Geschlecht der im Messfoto abgebildeten Person vom Geschlecht des Fahrzeughalters ab, kann der Fahrzeughalter nicht der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen sein. Im Rahmen der Fahreridentifikation wendet sich die Verwaltungsbehörde mit einer schriftlichen Zeugenanhörung an den Fahrzeughalter und bittet um Mitteilung der Daten der abgebildeten Person. Wirkt der Fahrzeughalter nicht mit und verjährt deshalb die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit, droht für den Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage.

 Vollständigen Artikel lesen >>

 

Detailinformationen:
RA Philipp Burchert - Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel. (0351) 80 71 8-70, E-Mail

KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Palaisplatz 3, 01097 Dresden
www.dresdner-fachanwaelte.de

dfa2018 Rechts-Tipp / März 2025

Nutzungsuntersagung für Fahrräder und E-Scooter? OVG setzt klare Grenzen

Dürfen Behörden das Fahren mit dem Fahrrad oder E-Scooter verbieten? Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt: Nein – zumindest nicht ohne klare gesetzliche Grundlage. In einem aktuellen Beschluss entschied das Gericht, dass ein solches Verbot unverhältnismäßig sei und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dafür keine ausreichende Grundlage biete (Beschl. v. 05.12.2024, Az. 16 B 1234/24 und 16 B 5678/24). Was bedeutet das für die Praxis?

Vollständigen Artikel lesen >>

 

Detailinformationen:
RA Philipp Burchert - Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel. (0351) 80 71 8-70, E-Mail

KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Palaisplatz 3, 01097 Dresden
www.dresdner-fachanwaelte.de

dfa2018 Rechts-Tipp / Januar 2025

Testamentsanfechtung: Die spätgeborene Pflichtteilsberechtigte

Der unverheiratete Erblasser verstarb im Jahre 2023. Der Erblasser lebte im Zeitraum 1982 bis 2009 mit seiner damaligen Lebensgefährtin in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Der Erblasser hinterließ eine im Jahre 2008 mit einer anderen Frau gezeugte Tochter als einzigem Abkömmling. Der Erblasser hatte am 07.12.1994 – also während der damaligen Lebensgemeinschaft und zeitlich deutlich vor Geburt seiner Tochter – ein Testament verfasst, wonach er seiner Lebensgefährtin das Eigentum an zwei Eigentumswohnungen vermachte.

Vollständigen Artikel lesen >>

 

Detailinformationen:
RA Arno Wolf - Fachanwalt für Erbrecht
Tel. (0351) 80 71 8-80, E-Mail

KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Palaisplatz 3, 01097 Dresden
www.dresdner-fachanwaelte.de