Rechtstipp des Monats

dfa2018 Rechts-Tipp / November 2024

Ignorieren einer SMS des Chefs in der Freizeit – Geht das?

Was, wenn Ihr Chef Ihnen nach Feierabend schreibt und verlangt, am nächsten Morgen früher als geplant zur Arbeit zu erscheinen? Genau diese Situation beschäftigte 2023 das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az.: 5 AZR 349/22). Im Mittelpunkt: Ein Notfallsanitäter, der eigentlich am nächsten Tag um 7:30 Uhr zum Dienst antreten sollte und während seiner Freizeit eine SMS des Arbeitgebers erhalten hatte, wonach er als "Springer" bereits um 6 Uhr des nächsten Tages den Dienst antreten soll. Grundlage für diese Weisung des Arbeitgebers war eine Vereinbarung im Betrieb, dass unkonkret im Dienstplan bezeichnete Springerdienste für Tag- und Spätdienste bis 20 Uhr des Vortages weiter konkretisiert werden können.

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RAin Lena Hoffarth - Fachanwältin für Arbeitsrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp /Oktober 2024

Steuerfahndung - Das Finanzamt ermittelt

Was tun, wenn plötzlich frühmorgens die Steuerfahndung vor der Tür steht? Viele geraten in Panik und wissen nicht, wie sie richtig reagieren sollen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen nicht nur, welche Aufgaben und Befugnisse die Steuerfahndung hat, sondern gibt Ihnen vor allem wertvolle Tipps, wie Sie sich in einer solchen Stresssituation am besten verhalten. Erfahren Sie, was hinter den Ermittlungen steckt und wie Sie Ihre Rechte wahren können.
Steuerfahndung_Das Finanzamt ermittelt_Wie verhalte ich mich richtig?

Wer oder was ist die Steuerfahndung?

Zunächst ist es wichtig, zu wissen, wer oder was die Steuerfahndung überhaupt ist.

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RA Carsten Brunzel - Fachanwalt für Strafrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / August 2024

Das Bastlerfahrzeug – Die Tücken und Risiken

In der Beratungspraxis wurden wir zuletzt häufiger mit Kaufverträgen konfrontiert, in denen der Begriff „Bastlerfahrzeug“ auftauchte. Die rechtlichen Auswirkungen sind nicht so klar, wie es scheint. Es kommen eine Reihe von Rechtsfolgen infrage, die immer eine Abwägung der Gesamtumstände erfordern.

Etikettenschwindel?

Ein "Bastlerfahrzeug" wird allgemein als ein Fahrzeug beschrieben, das nicht fahrtüchtig ist und erhebliche Mängel aufweist. Diese Fahrzeuge werden oft an Personen verkauft, die bereit und in der Lage sind, erhebliche Reparaturen selbst durchzuführen, oft aus Interesse oder als Hobby. Es kommt gelegentlich aber auch vor, dass Verkäufer den Begriff missbrauchen, um die eigene Haftung möglichst weit einzuschränken. Die Aufgabe der Gerichte ist es, im Streitfall zu klären, ob die Parteien mit der Aufnahme „Bastlerfahrzeug“ im Kaufvertrag eine wirksame Konsequenz vereinbart haben. Das ist nicht immer der Fall. Widersprechen sich der Begriff und der tatsächliche Zustand des Fahrzeuges, kann es sich um einen Etikettenschwindel handeln.

 

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RA Lukas Kucklick Fachanwalt für IT-Recht
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dfa2018 Rechts-Tipp /September 2024

Unfallflucht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Schnell ist es passiert: Man verschätzt sich beim Einparken oder ist in Eile und touchiert ein anderes parkendes Fahrzeug. Der Fahrzeugeigentümer ist weit und breit nicht zu sehen und man hat keine Zeit vor Ort zu warten. Was man in dieser Situation nicht tun sollte: Lediglich einen Zettel am geschädigten Fahrzeug hinterlassen.

Aktuell erlebe ich in meiner täglichen Praxis erneut eine Vielzahl an Fällen, in denen Unfallbeteiligte davon ausgehen, dass der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe reicht. Offensichtlich besteht noch immer Bedarf an Aufklärungsarbeit:
So handeln Sie richtig

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RA Philipp Burchert - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / Juni 2024

Unfall im Ausland – was ist zu tun?

06.06.2024 Verkehrsrecht Versicherungsrecht

Die Sommerferien stehen unmittelbar bevor und auch in diesem Jahr machen sich viele mit dem eigenen Fahrzeug hoffentlich unfallfrei auf den Weg. Gleichwohl bleibt es nicht aus, dass man – ob selbstverschuldet oder nicht – auf einer Autobahn in Frankreich, in den engen Gassen eines italienischen Dorfes oder entlang einer Küstenstraße in Kroatien in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Schnell steht man daher vor der Frage, wie man sich in einer solchen Situation richtig verhält.

 

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RA Andreas Holzer - Fachanwalt für Versicherungsrecht
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