Rechtstipp des Monats

dfa2018 Rechts-Tipp / Juni 2026

KI-basierte Verkehrsüberwachung – Neuer Fokus auf Handynutzung am Steuer

Die Verkehrsüberwachung entwickelt sich technisch spürbar weiter. Besonders im Bereich der verbotenen Handynutzung am Steuer setzt die Polizei inzwischen auf kameragestützte Systeme mit KI-Auswertung, die auffällige Handhaltungen und Mobiltelefone im Fahrzeuginnenraum erkennen sollen.

Rheinland-Pfalz als Vorreiter

Rheinland-Pfalz gilt derzeit als erstes Bundesland, das sogenannte „Handy-Blitzer“ beziehungsweise Monocams im regulären Betrieb einsetzt. Eine landesrechtliche Grundlage wurde geschaffen.

Die Kontrolle erfolgt offen und wird durch Hinweisschilder angekündigt. Für Verkehrsteilnehmer bedeutet das: Die Ahndung von Handyverstößen erfolgt nicht mehr nur durch klassische Anhaltekontrollen oder Zufallsbeobachtungen, sondern zunehmend auch durch technische Fernüberwachung.

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RA Philipp Burchert - Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel. (0351) 80 71 8-70, E-Mail

KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
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dfa2018 Rechts-Tipp / Mai 2026

Fahrverbot trotz GRÜN: Wann Linksabbieger einen Rotlichtverstoß begehen

 „Ich bin doch bei Grün gefahren“ – ein Satz, den man nach einem Rotlichtverstoß häufiger hört. Was viele nicht wissen: Auch wer zunächst ordnungsgemäß in eine Kreuzung einfährt, kann sich später noch einen qualifizierten Rotlichtverstoß einhandeln. Genau das zeigt eine aktuelle Entscheidung des BayObLG (Bayerisches Oberstes Landesgericht München) und betrifft eine Fahrweise, die im Alltag immer wieder zu beobachten ist.

 Wenn die Ampel für die eigene Fahrtrichtung beim Überfahren der Haltelinie bereits mehr als eine Sekunde ROT zeigte, spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit der Folge eines auf 200 Euro erhöhten Bußgeldes und eines Fahrverbotes von einem Monat. Zudem gibt es 2 Punkte mit einer verlängerten Tilgungszeit von 5 Jahren. Das ist dann schon ein gravierender Einschnitt.

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RA Klaus Kucklick - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / März 2026

KI am Arbeitsplatz: Schreckgespenst oder Produktivitätsmotor?

Die Debatte um Künstliche Intelligenz gleicht oft einer Gratwanderung zwischen blindem Fortschrittsglauben und existenzieller Sorge. Fest steht: Die Umwälzung des Arbeitsmarktes ist kein Zukunftsszenario, sondern Realität. Schätzungen zufolge fielen dem KI-Boom weltweit bereits über 200.000 Arbeitsplätze zum Opfer – und längst stehen nicht mehr nur administrative Routineaufgaben unter Druck.

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Norbert Franke, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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dfa2018 Rechts-Tipp / April 2026

Verkehrsrecht aktuell: Wichtige Entwicklungen für Autofahrer

Im Verkehrsrecht gibt es derzeit mehrere Entwicklungen, die für Autofahrer und Halter von großer praktischer Bedeutung sind. Im Mittelpunkt stehen die digitale Fahrerlaubnis, verschärfte Diskussionen um die Handynutzung am Steuer, der sogenannte Punktehandel, die Rechtslage zu Cannabis im Straßenverkehr sowie der zunehmende Einsatz digitaler Beweise und technischer Überwachung.

Digitale Fahrerlaubnis und Fahrzeugpapiere

Die Digitalisierung schreitet auch im Straßenverkehr voran. Künftig sollen Führerschein und Fahrzeugpapiere zunehmend auch digital verfügbar sein. Für Autofahrer bedeutet das mehr Komfort im Alltag, wirft aber zugleich Fragen zur praktischen Handhabung, zu Kontrollen und zur rechtlichen Verbindlichkeit auf. Gerade bei Fahrten im Inland und im Ausland sollte man im Blick behalten, welche digitale Form anerkannt ist und wann weiterhin das physische Dokument mitgeführt werden muss.

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RA Philipp Burchert - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / Februar 2026

Untervermietung als Geschäftsmodell? BGH setzt klare Grenzen

Die Untervermietung von Wohnraum ist in Zeiten knappen Wohnraums ein sensibles Thema. Während Mieter häufig auf zusätzliche Einnahmen hoffen, sehen Vermieter die Gefahr eines Missbrauchs – insbesondere dann, wenn Wohnungen nicht mehr selbst genutzt, sondern gezielt gewinnbringend an Dritte weitergegeben werden.

Untervermietung: erlaubt – aber nicht grenzenlos

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich klargestellt hatte, dass auch die Untervermietung einer Einraumwohnung grundsätzlich möglich sein kann, musste er sich nun mit der Frage befassen, wo die Grenzen dieses Modells liegen.

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Falk Gütter, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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