dfa2018 Rechts-Tipp / November 2023

Hausverbot im Pflegeheim – Muss man sich das gefallen lassen?

„Pflegenotstand“ – ein Wort, dass seit einiger Zeit präsent ist. Doch was bedeutet es in der Praxis? Das Ausmaß wird einem häufig erst bewusst, wenn ein naher Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wird.

Was ist passiert? Der Ehepartner im Pflegeheim erkrankte. Die Therapie erfolgte nur schleppend und der „gesunde“ Partner wollte helfen, fütterte den pflegebedürftigen Ehegatten, salbte die wunden Stellen, erkundigte sich regelmäßig nach den Therapien und Medikamenten und hinterfragte die Gabe von ruhigstellenden Arzneimitteln.

 

 

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Detailinformationen:
RAin Bettina Weber Fachanwältin für Medizinrecht
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