Veröffentlichung von Kinderfotos in sozialen Medien
In unserer familienrechtlichen Praxis erleben wir es häufig, dass getrenntlebende Eltern Fotos ihrer Kinder z. B. bei Facebook oder Instagram einstellen, ohne den anderen Elternteil um Erlaubnis gefragt zu haben. Bisweilen sind es bedenkliche Fotos.
Manchmal ist eine Provokation des anderen Elternteils im Zweifel sogar beabsichtigt (strahlendes Kind in den Armen der neuen Partnerin). Größtenteils sind es aber harmlose, gut gemeinte Fotos.
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Detailinformationen:
RA Thomas Börger
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