Fahrtenbuchauflage erklärt: Was Fahrzeughalter wissen müssen
Weicht das mutmaßliche Geschlecht der im Messfoto abgebildeten Person vom Geschlecht des Fahrzeughalters ab, kann der Fahrzeughalter nicht der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen sein. Im Rahmen der Fahreridentifikation wendet sich die Verwaltungsbehörde mit einer schriftlichen Zeugenanhörung an den Fahrzeughalter und bittet um Mitteilung der Daten der abgebildeten Person. Wirkt der Fahrzeughalter nicht mit und verjährt deshalb die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit, droht für den Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage.
Vollständigen Artikel lesen >>
Detailinformationen:
RA Philipp Burchert - Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel. (0351) 80 71 8-70, E-Mail
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Palaisplatz 3, 01097 Dresden
www.dresdner-fachanwaelte.de