Unfallflucht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Schnell ist es passiert: Man verschätzt sich beim Einparken oder ist in Eile und touchiert ein anderes parkendes Fahrzeug. Der Fahrzeugeigentümer ist weit und breit nicht zu sehen und man hat keine Zeit vor Ort zu warten. Was man in dieser Situation nicht tun sollte: Lediglich einen Zettel am geschädigten Fahrzeug hinterlassen.
Aktuell erlebe ich in meiner täglichen Praxis erneut eine Vielzahl an Fällen, in denen Unfallbeteiligte davon ausgehen, dass der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe reicht. Offensichtlich besteht noch immer Bedarf an Aufklärungsarbeit:
So handeln Sie richtig
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RA Philipp Burchert - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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