Rechtstipp des Monats

dfa2018 Rechts-Tipp / Dezember 2023

Verbot der privaten Handynutzung am Arbeitsplatz – Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Der Arbeitgeber kann ein Verbot der privaten Nutzung von Telefonen während der Arbeitszeit anordnen und für diese Anordnung ist keine Zustimmung eines Betriebsrates notwendig, entschied das Bundesarbeitsgericht am 17. Oktober 2023 (Az.: 1 ABR 24/22).

Ein Unternehmen der Automobilwirtschaft führte, ohne den Betriebsrat hierzu einzubeziehen, das Verbot der privaten Nutzung von Telefonen während der Arbeitszeit ein. Der Betriebsrat forderte nach Einführung des Verbotes den Arbeitgeber außergerichtlich auf, diese Regelung unverzüglich zurückzunehmen und berief sich auf sein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Der Arbeitgeber kam der Aufforderung nicht nach und die Parteien führten sodann einen Rechtsstreit durch die arbeitsgerichtlichen Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht, in welchem der Arbeitgeber sodann letztinstanzlich obsiegte.

 

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RA Carsten Fleischer, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / November 2023

Hausverbot im Pflegeheim – Muss man sich das gefallen lassen?

„Pflegenotstand“ – ein Wort, dass seit einiger Zeit präsent ist. Doch was bedeutet es in der Praxis? Das Ausmaß wird einem häufig erst bewusst, wenn ein naher Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wird.

Was ist passiert? Der Ehepartner im Pflegeheim erkrankte. Die Therapie erfolgte nur schleppend und der „gesunde“ Partner wollte helfen, fütterte den pflegebedürftigen Ehegatten, salbte die wunden Stellen, erkundigte sich regelmäßig nach den Therapien und Medikamenten und hinterfragte die Gabe von ruhigstellenden Arzneimitteln.

 

 

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RAin Bettina Weber Fachanwältin für Medizinrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / September 2023

Das übersehene 30er Schild und der Blitzer in Pillnitz

 Die abwechslungsreiche Beschilderung der Pillnitzer Landstraße ist regelmäßig Thema in unserer Kanzlei. Dort ändert sich mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h und wieder zurück. Eine hier installierte stationäre Überwachungsanlage steht stadteinwärts hinter einer Hausecke. An dieser Ecke befindet sich ein relativ weit oben montiertes 30er Schild. Unmittelbar davor liegt die Einmündung der Wollnerstraße. Etwa 130 Meter zuvor steht ein 30er Schild so dicht an einer Grundstücksbegrenzung, dass es zu mancher Zeit teilweise vom Grün der Bepflanzung bedeckt ist.

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RA Klaus Kucklick, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt
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dfa2018 Rechts-Tipp / Oktober 2023

(K)ein Freifahrtschein fürs Grabschen

Im Juli dieses Jahres ging ein für viele empörendes Urteil aus Italien um die Welt, in welchem der damals 66-jährige Hausmeister der Roberto Rossellini Schule freigesprochen wurde, obwohl er einer Schülerin 5 bis 10 Sekunden an das Gesäß gefasst hat und wegen sexueller Nötigung angeklagt wurde.

Die damals 17-Jährige lief zum Klassenzimmer, als sie spürte, dass ihr jemand von hinten in den Bund der Hose sowie unter die Unterhose griff und das Gesäß umfasste. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Der Hausmeister erklärte, dass es ein Scherz gewesen sei und bestritt, die nackte Haut berührt zu haben.

Es gab einen großen medialen Aufschrei, weil das Gericht angeblich erst Handlungen, die 10 Sekunden übersteigen, als sexuelle Belästigung wertet. Dies löste einen Internet-Trend aus, in welchem Frauen und Männer sich selbst an intimen Stellen berührten und nebenbei eine Stoppuhr laufen ließen, um zu zeigen, wie lang diese Zeitspanne während einer unangenehmen Situation sein kann. Das italienische Recht kennt keine Mindestdauer, um diesen Tatbestand zu verwirklichen. Das Gericht stützte den Freispruch jedoch darauf, dass trotz der Verletzung der Intimsphäre des Mädchens lediglich ein „unbeholfenes Verhalten ohne sexuelles Motiv“ festgestellt wurde. Es ging also nicht allein um die Dauer, sondern vor allem um die innere Willensrichtung des Angeklagten.

 

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RAin Stefanie Kretschmer Fachanwältin für Strafrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp /Juli 2023

Parken im Wald: „Aber da stand kein Schild!“

So oder so ähnlich argumentieren Mandanten oft, wenn Ihnen die Verwaltungsbehörde ein Anhörungsschreiben oder gar einen Bußgeldbescheid wegen verbotswidrigem Parken auf Waldwegen zukommen lässt. Der nachfolgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die geltende Rechtslage geben.

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RA Philipp Burchert - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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