Das Kindergeld nach der Trennung
Nach einer Trennung müssen sich die Eltern unbedingt damit auseinandersetzen, wer zukünftig das Kindergeld für die gemeinsamen Kinder beziehen soll. Verbleiben die Eltern nach der Trennung in einer Wohnung, ist jeder berechtigt, das Kindergeld zu erhalten, sodass die Eltern eine Einigung erzielen müssen. Trennen sich die Eltern räumlich, weil ein Elternteil aus der Ehewohnung auszieht, kommt es für die Berechtigung auf Kindergeld darauf an, wie die Eltern die Betreuung der Kinder zukünftig regeln.
Vollständigen Artikel lesen >>
Detailinformationen:
RAin Angelika Zimmer, Fachanwältin für Familienrecht
Tel. (0351) 80 71 8-34, E-Mail
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Palaisplatz 3, 01097 Dresden
www.dresdner-fachanwaelte.de