dfa2018 Rechts-Tipp / Februar 2026

Untervermietung als Geschäftsmodell? BGH setzt klare Grenzen

Die Untervermietung von Wohnraum ist in Zeiten knappen Wohnraums ein sensibles Thema. Während Mieter häufig auf zusätzliche Einnahmen hoffen, sehen Vermieter die Gefahr eines Missbrauchs – insbesondere dann, wenn Wohnungen nicht mehr selbst genutzt, sondern gezielt gewinnbringend an Dritte weitergegeben werden.

Untervermietung: erlaubt – aber nicht grenzenlos

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich klargestellt hatte, dass auch die Untervermietung einer Einraumwohnung grundsätzlich möglich sein kann, musste er sich nun mit der Frage befassen, wo die Grenzen dieses Modells liegen.

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Falk Gütter, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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