Außerordentliche Kündigung nach unberechtigten Strafanzeigen – LAG Sachsen stärkt Arbeitgeberrechte
Das Sächsische Landesarbeitsgericht bestätigte am 27. Juni 2024 die fristlose Kündigung eines Schwimmmeisters, der gegen Vorgesetzte und Kollegen haltlose Strafanzeigen erstattet hatte. Das Urteil zeigt klare Grenzen für Arbeitnehmer auf, die das Strafrecht als Druckmittel missbrauchen.
Außerordentliche Kündigung nach unberechtigten Strafanzeigen
Was war passiert? Eskalation nach Arbeitsplatzkonflikt führt zu Strafanzeigen-Serie
Der seit 2006 beschäftigte Fachangestellte für Bäderbetriebe geriet Ende 2021 mit einem Kollegen in Streit. Als die Konfliktbeilegung durch die Vorgesetzte scheiterte, entwickelte sich ein Teufelskreis: Arbeitsunfähigkeit, heimliche Gesprächsaufzeichnungen, Drohungen gegen die Vorgesetzte und deren Familie sowie schließlich über 20 Strafanzeigen gegen Kollegen, Vorgesetzte und sogar den Oberbürgermeister
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RA Carsten Fleischer, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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