Finger weg vom Lenker! – Neues zur Alkoholfahrt mit E-Scooter
Zu-zweit-Fahren auf dem E-Scooter ist verboten und zieht eine Geldbuße von 10,00 Euro nach sich. Wer betrunken einen E-Scooter fährt, wird fast immer bestraft wie der Führer eines Pkws. Nun treibt die aktuelle Gesetzeslage neue Blüten: Das Landgericht Oldenburg (LG) hält die Entziehung der Fahrerlaubnis auch für einen E-Scooter-Sozius für gerechtfertigt.
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RA Philipp Burchert - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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