Selbstbeurlaubung kann zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen
Ein unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers und eine eigenmächtige Urlaubsnahme sind geeignet, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu begründen.
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RA Carsten Fleischer
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