Gewerbemietvertrag: Ist das Geschäft coronabedingt geschlossen, halbiert sich die Miete?
Die Entscheidung des OLG Dresden
Auf diese Kurzformel ließe sich jedenfalls eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden vom 24.02.2021 reduzieren. Im Fall ging es um ein Geschäft der Kette „KiK“, die im ersten Lockdown aufgrund der diversen Allgemeinverfügungen bzw. Coronaschutzverordnungen geschlossen wurde. Konkret ging es um die Miete im April, die nicht gezahlt wurde. Während der Vermieter die erste Instanz gewann, hob das OLG die Verurteilung auf und hielt eine Halbierung der Miete unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Anpassung der Geschäftsgrundlage für angemessen, da keiner der Vertragspartner eine solche Entwicklung habe vorhersehen können.
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RA Falk Gütter, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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