Rechts-Tipp / Februar 2021
Corona-Impfreihenfolge erfordert Einzelfallprüfung – Sozialministerium darf nicht nur auf Impfverordnung verweisen
Das Verwaltungsgericht Dresden hat in einem durch uns vertretenen Verfahren das Sozialministerium aufgefordert, bei atypischen Einzelfällen auf Antrag hin eine von der verordnungsmäßigen Impfreihenfolge abweichende Höherpriorisierung vorzunehmen.
Detailinformationen:
RA Matthias Herberg Fachanwalt für Sozial- und Medizinrecht
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