Mietzinsanpassung bei pandemiebedingter Betriebsschließung – Nun doch?! Neue Gesetzesregelung seit dem 01.01.2021 in Kraft
In der Rechtsprechung und Literatur wurde das Problem letztes Jahr ausgiebig erörtert. Verschiedene Gerichte haben dem Bemühen der diversen Gewerberaummieter, die infolge der Pandemie ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder erheblich verringern mussten, eine Herabsetzung des Mietzinses zu erreichen, eine Abfuhr erteilt. Das bedeutete im Klartext, obwohl der Mieter infolge behördlicher Auflagen etwa seine Gaststätte oder sein Ladengeschäft nicht öffnen konnte, musste er die volle Miete zahlen. Das wurde insbesondere von Mieterseite, diversen Berufsverbänden etc. als unbefriedigend angesehen, zumal es alte (Reichs-) Gerichtsentscheidungen gab, welche die Frage anders beurteilte.
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RA Falk Gütter, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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