Rechtstipp des Monats

dfa2018 Rechts-Tipp / Oktober 2023

(K)ein Freifahrtschein fürs Grabschen

Im Juli dieses Jahres ging ein für viele empörendes Urteil aus Italien um die Welt, in welchem der damals 66-jährige Hausmeister der Roberto Rossellini Schule freigesprochen wurde, obwohl er einer Schülerin 5 bis 10 Sekunden an das Gesäß gefasst hat und wegen sexueller Nötigung angeklagt wurde.

Die damals 17-Jährige lief zum Klassenzimmer, als sie spürte, dass ihr jemand von hinten in den Bund der Hose sowie unter die Unterhose griff und das Gesäß umfasste. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Der Hausmeister erklärte, dass es ein Scherz gewesen sei und bestritt, die nackte Haut berührt zu haben.

Es gab einen großen medialen Aufschrei, weil das Gericht angeblich erst Handlungen, die 10 Sekunden übersteigen, als sexuelle Belästigung wertet. Dies löste einen Internet-Trend aus, in welchem Frauen und Männer sich selbst an intimen Stellen berührten und nebenbei eine Stoppuhr laufen ließen, um zu zeigen, wie lang diese Zeitspanne während einer unangenehmen Situation sein kann. Das italienische Recht kennt keine Mindestdauer, um diesen Tatbestand zu verwirklichen. Das Gericht stützte den Freispruch jedoch darauf, dass trotz der Verletzung der Intimsphäre des Mädchens lediglich ein „unbeholfenes Verhalten ohne sexuelles Motiv“ festgestellt wurde. Es ging also nicht allein um die Dauer, sondern vor allem um die innere Willensrichtung des Angeklagten.

 

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RAin Stefanie Kretschmer Fachanwältin für Strafrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / September 2023

Das übersehene 30er Schild und der Blitzer in Pillnitz

 Die abwechslungsreiche Beschilderung der Pillnitzer Landstraße ist regelmäßig Thema in unserer Kanzlei. Dort ändert sich mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h und wieder zurück. Eine hier installierte stationäre Überwachungsanlage steht stadteinwärts hinter einer Hausecke. An dieser Ecke befindet sich ein relativ weit oben montiertes 30er Schild. Unmittelbar davor liegt die Einmündung der Wollnerstraße. Etwa 130 Meter zuvor steht ein 30er Schild so dicht an einer Grundstücksbegrenzung, dass es zu mancher Zeit teilweise vom Grün der Bepflanzung bedeckt ist.

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RA Klaus Kucklick, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt
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dfa2018 Rechts-Tipp / Juni 2023

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Ein kurzer Überblick

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EntFG (Entgeltfortzahlunggesetz) sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Bisher waren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin verpflichtet, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen

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RAin Lena Hoffarth
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dfa2018 Rechts-Tipp /Juli 2023

Parken im Wald: „Aber da stand kein Schild!“

So oder so ähnlich argumentieren Mandanten oft, wenn Ihnen die Verwaltungsbehörde ein Anhörungsschreiben oder gar einen Bußgeldbescheid wegen verbotswidrigem Parken auf Waldwegen zukommen lässt. Der nachfolgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die geltende Rechtslage geben.

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RA Philipp Burchert - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / Mai 2023

Ein Blick auf EU-Recht

Unsere (deutschen) Gesetze sind durchdrungen von europäischer Rechtsetzung, ohne dass dies so ohne Weiteres – schon gar nicht für den juristischen Laien – erkennbar ist. Wie die Rechtsetzung im Zusammenspiel europäischer Organe erfolgt, soll an dieser Stelle nicht behandelt werden. Es würde den Rahmen sprengen. Der heutige Blick gilt nur dem Ergebnis, wobei lediglich zwei Rechtsakte, die Verordnung und die Richtlinie, für den Einsteiger vorgestellt werde

Von der krummen Gurke zu Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen

Während sich der deutsche „Otto-Normal“-Verbraucher vor Jahrzehnten über europäische Rechtsetzungsakte vornehmlich lustig gemacht hat, partizipiert „er“ (und sie und es) in zunehmendem Umfang von europarechtlichen Rechtsakten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

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RA Ralf Bärsch - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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